Ambulanter Pflegedienst
zwischen Rebland und Rhein sowie Achern
Hauswirtschaftliche Versorgung
Auch für die hauswirtschaftliche Versorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB V kann zum Beispiel von Personen in Anspruch genommen werden, welche auf Hilfe angewiesen sind. Sie umfasst persönliche Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens mit hauswirtschaftlichem Inhalt, wie:
Aufräumen und Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen, Trocknen und Einräumen, Staubsaugen, Einkaufen, Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung),Trennung und Entsorgung des Abfalls, Pflege der Kleidung/Wäsche, Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche, Bügeln, Beheizen der Wohnung, Heizen der installierten Öfen, Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände

